Honorar
Kfz-Sach­verständiger

Honorarübersicht

Haftpflichtschaden (unverschuldeter Unfall)

Hier zahlt i.d.R. die Haftpflicht-Versicherung des Schädigers die Sachverständigen-, Rechtsanwalts- und Werkstattkosten. Welche weiteren Entschädigungen Ihnen zustehen, erfahren Sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch im Zuge der Gutachten-Erstellung.

Kaskoschaden (Teilkasko | Vollkasko)

Im Kaskofall beauftragt i.d.R. die KFZ-Versicherung einen eigenen (Partner-) Sachverständigen. Hier haben Sie zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie sich bei der Versicherung erkundigen, inwiefern Sie auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl zurückgreifen können. Zum anderen haben Sie aber auch die Möglichkeit das Gutachten des Versicherungssachverständigen von einem unabhängigen SV prüfen zu lassen. Gern beraten wir Sie hierzu ausführlich.

Alle Rechnungen (Grundhonorare und Zusatzkosten) im Haftpflicht- und Kaskoschadensfall werden von unserem Büro auf Grundlage der BVSK-Honorartabelle HB IV erstellt.

Sonstige Sachverständigen Aufträge (z.B. Lack-Gutachten)

Stundenverrechnungssatz: 140,00 €* (netto) je angefangene Stunde zzgl. der Nebenkosten.

Es können Sondervereinbarung (Festpreise) getroffen werden. Sprechen Sie mit uns!

Kfz Wertgutachten | Oldtimer-Gutachten | Kfz Bewertung

Der Preis ist abhängig vom Aufwand! Welchen Grad der Restauration hat ein Oldtimer? Wie extrem sind die Tuning-Umbauten am Fahrzeug? In der Regel werden für Oldtimer-Gutachten oder Kfz-Wertgutachten mindestens 250,00 €* (netto) berechnet. Es können Festpreise verhandelt werden, sprechen Sie mit uns!

Dozententätigkeit

Das Honorar wird durch die Vereinbarung mit dem Auftraggeber geregelt.

* Alle Beträge zzgl. der gesetzl. MwSt.

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Wenn Sie ein Unfallgutachten benötigen, melden Sie sich einfach bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns einfach unter der Nummer 0331 73 08 32 00, schreiben Sie eine Mail an info@braunsdorf-kfz.de oder nutzen Sie das Kontaktformular

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