Kfz-Unfallgutachten: Wenn es leider „gekracht“ hat
Wann ist ein Kfz-Unfallgutachten notwendig?
Die Antwort ist simpel: Ein Kfz-Unfallgutachten wird im Grunde immer benötigt, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Bagatellschaden handelt, den die beteiligten Parteien unter sich ausmachen können. In der Regel haben Sie bei einem UNVERSCHULDETEN Schaden immer das Recht einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen einzuschalten. Ebenso steht Ihnen die freie Wahl eines Rechtsanwaltes sowie die freie Wahl der Reparaturwerkstatt.
Kfz-Unfallgutachten – Was ist zu beachten?
Mit einem Kfz-Unfallgutachten sichert sich die Versicherung ab, dass der entstandene Schaden korrekt und fachkundig eingeschätzt wird und keine ungerechtfertigten Forderungen entstehen. Gleichzeitig hat deren Unfallgutachter nicht zwingend das letzte Wort. Sind Sie mit seiner Schadensaufnahme oder Kostenkalkulation nicht zufrieden, können Sie das Gutachten mittels eines privaten Gutachters anfechten.
Wie kann ein Gutachter helfen?
Ein Gutachter garantiert, dass keine ungerechtfertigten Forderungen gestellt werden – sei es aus unabhängig vom Unfall entstandenen Schäden oder überzogene Forderungen. Er ermittelt jedoch auch Schäden, die für Laien unkenntlich sind.
wichtige Schritte nach einem Unfall
01
Beauftragung eines Sachverständigen
Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe
02
Unabhängige Beweissicherung
(Für vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Gewährleistung der Schadenhöhe, Erstattung zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang, Anerkennung und Beseitigung des Unfallschadens)
03
Reparatur
Reperatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens
04
Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädung
Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfall-Entschädung beantragen