Gerichts­gutachten

Im unangenehmen Fall, dass es mehr als nur ein reiner Blechschaden ist oder wenn ein Personenschaden entstand, lässt es sich oft nicht vermeiden, dass der Unfall vor Gericht geht. Ein Gerichtsgutachten Kfz ist in diesem Fall notwendig, um den Schadensstand zu ermitteln. Dabei helfen öffentlich bestellte Kfz-Sachverständige.

Wichtige Fragen zum Gerichts­gutachten

Gerichts­gutachten Kfz – wann ist es notwendig?

Für die fachliche Beurteilung von Kraftfahrzeug technischen Sachverhalten werden bei Gericht oft öffentlich bestellte und vereidigte Sach­verständige eingeschaltet. Der Sach­verständige wird direkt vom Gericht, ggf. auch auf Vorschlag der Parteien beauftragt.

Gerichtsgutachten | Gutachter-Braunsdorf_AlexanderBraunsdorf-2

Jetzt Termin vereinbaren

Termin für ein Gutachten vereinbaren

Wenn Sie ein Unfallgutachten benötigen, melden Sie sich einfach bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns einfach unter der Nummer 0331 73 08 32 00, schreiben Sie eine Mail an info@braunsdorf-kfz.de oder nutzen Sie das Kontaktformular

Whatsapp-Anfrage

Gerne können Sie auch den WhatsApp-Service nutzen, um einen Termin für ein Gutachten zu vereinbaren. Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht und wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen.

Häufige Fragen